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   BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92   

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https://dejure.org/1993,9987
BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92 (https://dejure.org/1993,9987)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1993 - 1 D 1.92 (https://dejure.org/1993,9987)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 1 D 1.92 (https://dejure.org/1993,9987)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Unterschlagen der ihm amtlich anvertrauten Gelder durch den Beamten - Zuverlässigkeit seiner Beamten beim Umgang mit öffentlichen Geldern - Mildere Bewertung des Dienstvergehens nur bei Eingreifen eines Milderungsgrundes - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91

    Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 45.90 -, Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -).
  • BVerwG, 20.03.1991 - 1 D 45.90

    Entfernung eines Posthauptschaffners aus dem Dienstverhältnis - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 45.90 -, Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Bahnbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 1 D 34.93

    Verwendung der veruntreuten Gelder für die Begleichung von Schulden - Entfernung

    Diese Notlage muß unverschuldet und darf nicht ausweglos sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme

    Wer dieses für die Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
    Wer diese für den geordneten Ablauf der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (stRspr, z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, Kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -, Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 D 30.92

    Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens -

    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -).
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